Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Leistungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten jedoch nur insoweit, als Design meets Handwerk ihnen ausdrücklich schriftlich gestimmt hat.

1.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich Design meets Handwerk ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nur nachvorheriger Zustimmung von Design meets Handwerk zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag Design meets Handwerk nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen Design meets Handwerk zulässigerweise Leistungen übertragen hat.

1.3 Es gilt §312d BGB

II. Leistungen von Design meets Handwerk

2.1 Design meets Handwerk erbringt die Leistungen nach den bei Auftragserteilung anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Design meets Handwerk schuldet weder einen über die angebotenen Leistungen hinausgehenden Erfolg noch haftet Design meets Handwerk für die Realisierung von über die angebotenen Leistungen hinausgehende Wünsche oder Ziele des Kunden. Ist Design meets Handwerk mit Forschungs- oder Entwicklungstätigkeiten beauftragt, bei denen die Erreichung des vereinbarten Forschungs- oder Entwicklungsziels ungewiss ist, trägt grundsätzlich der Kunde das Forschungs- und Entwicklungsrisiko sowie das Risiko für die Verwendbarkeit der Ergebnisse.

2.2 Bei der Ausführung vereinbarter Analysen legt Design meets Handwerk die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Proben und Materialien zugrunde. Design meets Handwerk geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Proben bezüglich Feuchtigkeit, Zusammensetzung, Partikelgrößenverteilung und sonstiger erheblicher Kriterien authentisch und repräsentativ sind. Eine Überprüfungspflicht von Design meets Handwerk besteht nicht.

2.3 Design meets Handwerk erbringt die ihr obliegenden Leistungen nach den am Ort der Ausführung geltenden zwingenden Rechtsvorschriften. Design meets Handwerk ist im Übrigen in den Ausführungsmodalitäten frei.

2.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

III. Leistungsbedingungen

3.1 Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind oder eine anderweitige individuelle Preisvereinbarung vorliegt, werden nach der zur Zeit des Zustandekommens der entsprechenden Vereinbarung gültigen Preisliste von Design meets Handwerk berechnet.

3.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Gegenstände der Leistungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Design meets Handwerk bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Design meets Handwerk zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird Design meets Handwerk auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

4.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

4.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen dritter hat der Kunde Design meets Handwerk unverzüglich zu benachrichtigen.

4.4 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Design meets Handwerk nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und nur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

V. Fristen für Leistungen; Verzug

5.1 Die Einhaltung von Fristen für Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen, wie z. B. Mitwirkungspflichten, durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn Design meets Handwerk die Verzögerung zu vertreten hat.

5.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

5.3 Kommt Design meets Handwerk in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises den Teil der Leistungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

5.4 Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 5.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Leistung, auch nach Ablauf einer von Design meets Handwerk etwa gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Design meets Handwerk innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung weiter auf die Leistung besteht und\oder welche der Ihm zustehende Recht und Ansprüche er geltend macht.

Untitled Document

I. Geltung

1. Für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, einschließlich Montagearbeiten und Planungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen, und zwar im gesamten Geschäftsverkehr auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht auf sie Bezug genommen wird.

2. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Von uns schriftlich anerkannte abweichende oder zusätzliche Bedingungen haben in jedem Fall nur Geltung für den Einzelvertrag.

II. Vertragsabschluß / Auftragsbestätigung / Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns vor, aufwendige oder mehrfach geänderte Angebote und Planungen zu berechnen, sofern kein Auftrag erteilt wird. Die Kosten werden vorab schriftlich bestätigt, ggfls. als objektbezogene Pauschalgebühr.

2. Bestellungen, sowie Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Für Art und Umfang unserer und des Bestellers Verpflichtungen, sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen und Zeichnungen maßgebend, soweit nicht der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb 5 Tagen, nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Ist der Besteller Endverbraucher, ist ein schriftlicher Auftrag oder eine rechtsverbindlich, gegengezeichnete Auftragsbestätigung notwendig. Im Übrigen gelten v. g. Punkte.

3. Unserem Angebot beigefügte Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, wir bezeichnen sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich. Diese Unterlagen bleiben unser Eigentum; sämtliche Urheberrechte behalten wir uns vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Angaben aus unseren Angeboten, Beschreibungen und sonstige Vertrauensunterlagen, sowie die Bezugnahme auf allgemeine Standards und Normen erhalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Eigenschaftszusicherungen werden von uns ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet. Unbedeutende Material-, Konstruktions- und Farbabweichungen behalten wir uns bis zur Lieferung ausdrücklich vor.

5. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise

1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sie verstehen sich netto in Euro, ausschließlich ab Werk, zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Nebenkosten, insbesondere Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, sowie Aufstellungs-, Montage- und Lagerkosten sind in den Preisen nicht enthalten; diese werden zu Selbstkosten gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Preisbindung gilt 4 Monate ab Datum der Auftragsbestätigung, danach gelten die dann gültigen Preise.

3. Bei Aufträgen, die die komplette Neuerstellung eines Werkes beinhalten, wird der Beginn der Tätigkeiten von der Leistung eines Vorschusses in Höhe von 85% des vereinbarten Gesamtpreises und somit geltend gemachten Vorschuss für die Materialkosten abhängig gemacht.

IV. Bonitätsprüfung

1. Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, nach unserer Wahl, entweder Vorauszahlung, Barzahlung oder Sicherheitsleistung, vor Lieferung zu verlangen.

2. Bei Eingang einer schriftlichen, negativen Kreditauskunft, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Bestellers, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen.

V. Lieferung und Lieferzeit

1. Die in unserer Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine gelten stets nur annähernd; wir werden uns bemühen, die angegebenen Termine pünktlich einzuhalten. In jedem Fall steht der Beginn der Lieferung unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, sowie Erfüllung eigener Mitwirkungs-, Neben- und Zahlungspflichten des Bestellers.

2. Wird ein Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 BGB verlangen. Die Geltendmachung von mittelbaren Folgeschäden ist immer ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden vorliegt.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei maßgeblichen, von uns nicht zu vertretenden Umständen wie höhere Gewalt, Brand, Betriebs- oder Transportschäden, Arbeitskämpfen und sonstiger Einflüsse.

4. Vereinbarte Lieferfristen und Termine gelten nur vorbehaltlich der vertragsgerechten Beibringung sämtlicher, vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben. Kurzfristige Änderungen der Bestellungen bedingen ebenfalls eine Verlängerung der Lieferfristen.

5. Alle Lieferungen erfolgen in jedem Fall ab Werk.

6. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, diese können wir gesondert in Rechnung stellen.

7. Wird die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Termin vom Besteller abgenommen, werden dem Besteller Lager- und Transportkosten in Rechnung gestellt. Auf jeden Fall erfolgt der Gefahrenübergang auf den Besteller mit der Meldung der Versandbereitschaft.

VI. Gefahrenübergang/Versand

1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen, frachtfreier Lieferung oder bei Übernahme der Beförderung durch uns, und zwar auch dann, wenn wir zusätzliche Leistungen, z. B. Aufstellung und Montage, übernommen haben.

2. Eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden schließen wir auf Wunsch im Namen und für Rechnung des Bestellers ab.

3. Alle Sendungen, auch evtl. Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Bestellers.

4. Die Lieferung ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen. Die Annahme ist auf dem Lieferschein zu quittieren, offensichtliche Schäden an der Verpackung oder an den Produkten sind auf dem Lieferschein unverzüglich zu vermerken und spätestens innerhalb 5 Tagen schriftlich zu melden.

5. Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über.

6. Die zweckmäßigste Versandform wird von uns bestimmt. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist gilt: Unsere Rechnungen werden sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug in einer Summe fällig, Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir über die Beträge verlustfrei verfügen können. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, sämtliche, dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

2. Wir sind berechtigt, Lieferungen per Vorauskasse oder per Nachnahme durchzuführen sowie angemessene Abschlags- bzw. Produktionskostenzahlungen zu verlangen.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank, auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Eine Geltendmachung höherer Verzugszinsen, mindestens aber die von den Banken berechneten Zinsen, behalten wir uns vor. Sämtliche, uns entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB, sowie die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen, ist nicht zulässig.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Wechsel und Schecks, sowie bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

2. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes widerruflich gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, ggf. In Höhe unseres Miteigentumsanteiles an der verkauften Ware einschließlich aller Nebenrechte an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritten erwachsen.

3. Wird Ware, an der uns Eigentumsrechte zustehen, wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes, das im Eigentum eines Dritten steht, tritt der Besteller schon jetzt — Gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles an der verkauften Ware — alle Forderungen samt Nebenrechte aus dem Einbau an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.

4. Der Besteller bleibt zur Einziehung bemächtigt, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, er ist verpflichtet, den erzielten Erlös in Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Pfändungen, Sicherheitsübereignung und jegliche Abtretung auch im Rahmen eines Factorings, sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf an uns abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind uns vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kosten erforderlicher Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Besteller nach Mahnung zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erlischt die Ermächtigung nach vorstehenden Absätzen 3. und 4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Auf Verlangen hat der Besteller uns unverzüglich eine Aufstellung über die uns nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 3. und 4. abgetretenen Forderungen zu übersenden, unter genauer Bezeichnung des Abnehmers und der Forderungshöhe.

6. Wir verpflichten uns, Sicherungen auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung, die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

IX. Gewährleistung

Wir leisten - unter Ausschluss weitergehender Ansprüche gemäß Abschnitt X — Gewähr wie folgt:

1. Unsere Gewährleistungsverpflichtung setzt voraus, dass der Besteller offensichtliche Fehler innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich rügt. Bei verborgenen Mängeln, unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Der Besteller hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung bestand. Bei Versäumung der v.g. Fristen können keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware stehen dem Besteller keine Rechte zu.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Produkte 12 Monate seit der Ablieferung an den Besteller, längstens aber 24 Monate nach Gefahrenübergang an den Endverbraucher. Für durchgeführte Nachbesserungsarbeiten oder nachgelieferte Ersatzteile haften wir nur bis zum Ablauf der Gewährleistung der ursprünglichen Lieferung.

3. Mangelhafte Ware wird nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert. Erfolgt die Nachbesserung bzw. Neulieferung nicht innerhalb einer unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten angemessene Frist oder schlägt die Nachbesserung bzw. Neulieferung mindestens zweimal fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) berechtigt. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten usw. entstanden sind. Für von uns gelieferte oder verwendete Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf den Haftungsumfang des Lieferers der jeweiligen Fremderzeugnisse. Der Auftraggeber kann die Abtretung dieser Haftungsansprüche verlangen.

4. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, fehlerhafte Montage- bzw. Inbetriebsetzung, Nichteinhaltung von uns vorgeschriebener Anweisung, Fehler in der vom Besteller vorgeschriebenen Konstruktion und den verlangten Werkstoffen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung insbesondere übermäßige Beanspruchung -, ungeeignete Baumittel, Betriebsmittel, sowie unangemessene, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse verursacht wurden.

5. Sämtliche Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag, verjähren spätestens in 2 Jahren nach Gefahrenübergang.

6. Rücksendungen von bestellten, neuen und mängelfreien Standardprodukten können nur nach unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 % des Warenwertes mindestens jedoch € 25,00 pro Sendung, dies wird an der Gutschrift gekürzt. Rücksendungen und Gutschriften von Sonderanfertigungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Fracht- und Verpackungsberechnungen sowie Mindermengenzuschläge können nicht rückvergütet werden. Die Rücksendekosten muss der Besteller voll übernehmen.

X. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen uns, sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für mittelbare und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit solche Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Der Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 (3) § 281 BGB), sowie der Verzögerungsschaden, §§ 280 (2), 288 BGB ist auf das negative Interesse, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung, bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

XI. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Besteller darf über seine Rechte aus dem Vertrag mit uns ganz oder teilweise nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verfügen. Die Aufrechnung durch den Besteller mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen unsere Forderung steht dem Besteller nur zu, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wie unsere Forderungen.

XII. Zusätzliche Bestimmungen für Montagearbeiten / Abnahme

1. Planungen, Montagen und Reparaturen werden grundsätzlich zusätzlich zu den Warenlieferungen berechnet, nach den jeweils gültigen Kostensätzen. Entweder nach Aufwand oder zum vorab vereinbarten Pauschalpreis.

2. Der Besteller hat alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unmittelbar nach Anlieferung mit der Montage begonnen und diese ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann, andernfalls sind wir berechtigt, Wartezeiten zu berechnen. Der Besteller hat auf seine Kosten, insbesondere sämtliche Gas-, Wasser- und Elektroinstallationsarbeiten ausführen zu lassen bzw. bereitzustellen.

3. Der Besteller hat am Montageort alles Erforderliche zu veranlassen, damit unser Personal und Dritte vor Schaden bewahrt werden.

4. Die Montage- und Abnahmebescheinigung ist grundsätzlich von einer zur Abnahme berechtigten Person zu unterzeichnen. Erfolgt die Unterschrift durch eine andere Person, z. B. Mitarbeiter des Leistungsempfängers, wird davon ausgegangen, dass diese Person zur Abnahme des Werks berechtigt ist. Wird keine förmliche Abnahme durchgeführt, gelten die Produkte als abgenommen, wenn das Objekt in Betrieb genommen worden ist. Die Haftung geht danach auf den Besteller, bzw. den Endverbraucher über.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Haupt- und Nebenleistungen ist für beide Vertragspartner Rasenstraße 1, 37281 Wanfried/Aue. Sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, gilt für beide Parteien Eschwege als Gerichtsstand vereinbart; wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Vertragssprache ist deutsch. Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle vorhergehenden Vereinbarungen ungültig.

3. Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

InnoMacs Mineralwerkstoffe

Angaben gemäß § 5 TMG:

InnoMacs Mineralwerkstoffe ist eine Marke der grenzenlos UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch: Jasmin Arndt
Ershäuser Straße 1
37308 Geismar/Schimberg Thüringen

Tel-Nr.: 05655 3209852
E-Mail: info@innomacs.de
Homepage: www.innomacs.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Eschwege
Registernummer: HRB 3078

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE304433893